Maskenpflicht im NPZ

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Liebe Kunden und Kundinnen,

liebe Besucher und Besucherinnen,

liebe Freunde des Pferdesports, der Pferde und des Nationalen Pferdezentrum Berns,

ab Montag gilt im Kanton Bern eine obligatorische Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten. Im Nationalen Pferdezentrum Bern gilt deshalb ab Montag dem 12. Oktober eine Maskenpflicht in folgenden Räumlichkeiten:

  • Verwaltungsgebäude / Empfang
  • Pferdeklinik / Behandlungshalle
  • Toiletten
  • Cafeteria (am Tisch darf die Maske abgelegt werden)
  • Garderobe
  • Auf den Tribünen

Bei allen Veranstaltungen des NPZs herrscht Maskenpflicht in

  • den Theorie- und Schulungsräumen
  • in allen Verpflegungsräumen (z.B. Festwirtschaft) – am Tisch darf die Maske abgenommen werden

Solange der Mindestabstand von 1.5m eingehalten werden kann, ist das Tragen von Masken innerhalb der Stallungen sowie auf den Reitflächen (inkl. Reithalle, ausser Tribüne) vorerst nicht obligatorisch.

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Wir danken Euch allen für das Verständnis und die Unterstützung bei der Umsetzung der Massnahmen!

Corona, Hygienemassnahmen, Maske, Maskenpflicht
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