Nicht alle Infektionskrankheiten sind melde- oder gar anzeigepflichtig. Druse gehört zu denen, die man als Tierbesitzer, Stallbetreiber oder Tierarzt nicht melden muss.

Doch warum ist es trotzdem unbedingt notwendig koordiniert einzugreifen?

Die Erkrankung befällt den Rachen und die dort ansässigen Lymphknoten. Die Ansteckung erfolgt entweder durch direkten Kontakt der Pferde untereinander, über Tröpfcheninfektion bei einem Abstand von weniger als 10 Metern oder über indirekte Überträger. Das können gemeinsam benutze Eimer, Tröge und Gebisse sein, ebenso aber auch die Kleidung des Stallpersonals oder freilaufende Hunde. Die Inkubationszeit beträgt 3 bis 14 Tage. Symptome können Fieber, eitriger Nasenausfluss und Husten sein, sowie dicke Mandibularlymphknoten und tränende Augen.

Auch wenn Druse rechtzeitig erkannt und behandelt wird, bleiben ca. 20% der erkrankten Pferde chronische Träger. Der Erreger nistet sich im Luftsack ein und wird von dort aus immer wieder ausgeschieden. Diese Träger zeigen meist keine klinische Symptomatik mehr, können andere Pferde aber noch bis zu 3 Jahre nach ihrer eigenen Erkrankung anstecken. Deshalb ist eine fachgerechte Behandlung sowie ein fachgerechter Umgang mit erkrankten Tieren unabdingbar. Lassen Sie sich im Verdachtsfall, auch wenn keine Meldepflicht besteht, unbedingt von Ihrem Tierarzt beraten.

Wer mehr über Druse und Co. Wissen möchte kann sich unter https://www.npz.ch/kurse/druse-und-co-der-alptraum-aller-pferdebesitzer/  für den nächsten Schlauen Montag am 7.10 anmelden. Unsere Tierärztin Nina König wird diesem Thema einem Abend widmen.